Flugannullierung – Mögliche Lösungen

Einen Flug nicht zu bekommen, kann sehr ärgerlich sein, wenn man zum Beispiel auf der Geschäftsreise und einen Termin unbedingt wahrnehmen muss und vielleicht Anschlussflüge dadurch nicht erreichen kann. Deshalb ist bei der Planung einer Flugreise immer mit dem Risiko des Flugausfalls zu rechnen. Man sollte sich sowohl selbst Gedanken um eine Alternative machen als auch auf seine Rechte als Fahrgast zu setzen und möglicherweise einen Hotelaufenthalt zur Überbrückung der Reisemöglichkeiten zu bekommen oder vielleicht eine Erstattung der Reisemittel, wenn man sich selbst eine Alternative ausgesucht hat und diese bevorzugt. Die meisten Fluggesellschaften sind dort sehr kulant oder auch die eigenen Kollegen bei der Arbeit, die vielleicht ähnliche Erfahrungen damit gemacht haben. Zur Not kann man bestimmt auch per Telefon oder Videokonferenz an einem Geschäftstermin teilnehmen.

Doch wie hoch ist die mögliche Entschädigung, wenn es zu einem Flugausfall kommt? Man kann sich den Ticketpreis entweder voll erstatten lassen oder sich auf eine andere Weise zum Zielort befördern lassen. Es kommt die Zeit an, wann der Flug gestrichen wird. Bei einer Streichung von 2 Wochen vor dem Flug, sind bis zu 600 Euro Entschädigung möglich, es sei denn, die Flüge werden wegen besonderer Umstände gestrichen. Dann muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das kann bei schlechten Wetter- und Witterungsbedingungen der Fall sein, aber auch bei Pilotenstreiks. Auch wenn ein Flug vorverlegt wird, vor dem eigentlichen Termin, den man reserviert hat, zählt das als Streichung. Es gilt dabei die europäische Fluggast-Regelung, wenn man aus einem EU-Land reist oder einreist.

Mithilfe eines Anschreibens und eines genauen Rechners und einer Auflistung der Kosten solltest du mit der Airline Kontakt aufnehmen können, um die Angelegenheit zu klären. Wenn es zu keiner diplomatischen Lösung kommt, kann man auch eine andere Plattform benutzen oder im schlimmsten Fall ein Inkasso-Büro. Ein Schlichtungsbüro oder ein Mediator können ebenfalls helfen (zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr).

Besonders jetzt durch Corona werden viele Flüge gestrichen, sodass man einen Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten oder man kann einen Gutschein bekommen, den man nicht akzeptieren braucht. Bei einer Ticketerstattung und einer neuen Flugbuchung empfiehlt sich dann die Sondierung der Angebote nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Manchmal lohnt es sich sogar mehr, einen neuen Flug bei einer anderen Airline zu buchen. Es kann bessere Alternativen in der Pluralität geben, sodass man sich eigentlich keinen Stress machen muss, selbst dann, wenn der Flug plötzlich ausfällt. Als Vergleichstabelle eignet sich zum Beispiel idealo.de.

Wenn man auf den Flug warten möchte, der verschoben oder annulliert wurde, hat man einen Anspruch auf eine Verpflegung am Flughafen oder eine Unterbringung in einem Hotel. Wichtig ist auch die Ansprüche zügig geltend zu machen. Nach wenigen Wochen kann der Anspruch auf Entschädigung entfallen.

Fazit

Im Fazit kann man sagen, dass es sinnvoll ist, immer erst die Ruhe zu bewahren und sich auch dem Risiko bewusst zu sein, dass immer etwas auf einer Reise schief gehen kann. Nicht immer ist eine Fluggesellschaft auch zu einer Entschädigung bei einer Annullierung verpflichtet. Und wenn es zu einer Entschädigung kommt, kann diese entweder als Brückenlösung oder Kompletterstattung erfolgen. Es kann aber zu diplomatischen Lösungen und Mischformen aufgrund von Schlichtungsaktionen kommen.